Allgemeine Geschäftsbedingungen

Demo Tours- Easy-Bus - Oststraße 69
57392 Schmallenberg
Stand: Januar 2008

Verehrter Reisegast,
bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (Reisenden) und uns (Reiseveranstalter) regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, per Internet, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Personen. Für deren Vertragsverpflichtung hat der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtungen einzustehen, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande, die mit der Absendung der schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung an den Anmelder bzw. an das vom Anmelder gewählte Buchungsbüro erfolgt.

1.3 Für die Beratung und Vermittlung der von uns veranstalteten Reisen stehen Reisebüros und Buchungsstellen zu Ihrer Verfügung. Sie sind nicht berechtigt, von den Reisebedingungen oder den Prospektaussagen abweichende Zusagen zu machen, oder vertretungsweise rechtsgeschäftliche Willenserklärungen mit Wirkung für uns abzugeben. Sie treten lediglich als Vermittler auf.

1.4 Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten Fremdleistungen ist der Reiseveranstalter lediglich der Reisevermittler. Bei diesen Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Der Veranstalter haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Für den Vertragsabschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1. sinngemäß.

2. Bezahlung
2.1 Bei Vertragsabschluß zahlen Sie bitte 20 % des Reisepreises an, jedoch mindestens € 30,- pro Person. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Gemäß § 651 k Abs. 4 BGB übergeben wir Ihnen bei Ihrer Anzahlung einen Sicherungsschein. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis € 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

2.2 Wir haben selbst hohe Vorleistungen an unsere Vertragspartner zu erbringen, um sicherzustellen, dass Ihre Reiseleistungen auch ordnungsgemäß erbracht werden. Wir bitten Sie – sollten keine Einzelvereinbarung getroffen sein - die Restzahlung deshalb bis 24 Tage vor Ihrem Reiseantritt - bei uns eingehend - zu leisten.

3. Leistung und Preise
3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistung sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt, sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in unserer Reisebestätigung verbindlich. Nebenabreden bedürfen für Ihre Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung des Reiseveranstalters.

3.2 Die Preise verstehen sich pro Person und schließen, soweit entsprechend gebucht, die Fahrt ab Zusteigeort zum Zielort und zurück mit eventuellen Anschlussfahrten bzw. Umstiegen ein.

3.3 Die Platzzuteilung in den Omnibussen erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Bei Urlaubsreisen wird für die Rückfahrt aus technischen Gründen ein Sitzplatz nicht zugeteilt.

3.5 In den Reiseleistungen nicht eingeschlossen sind gesetzlich und behördlich festgelegte Gebühren (z.B. Visa-, Ein- und Ausschiffungsgebühren etc.), da diese Änderungen unterliegen, und zusätzliche, von uns lediglich vermittelte Angebote der örtlichen Vertretungen (z.B. Ausflüge, Abendveranstaltungen etc.).

3.9 Bei allen Busreisen im jeweils aktuellen Gross Reiseprogramm ist, sofern in den Leistungen angegeben, eine Reisegepäckversicherung bis € 1.000,- nach Maßgabe der AVB-Reisegepäck enthalten. Für Haftung siehe 11.8.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.3 Über Leistungsänderungen oder -abweichungen werden wir Sie, soweit möglich, unverzüglich in Kenntnis setzen und Ihnen gegebenenfalls eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten, wenn der Umfang der Änderung dies erfordert.

4.4 Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten.

4.5 Sollte die Teilnehmerzahl von 4 Personen ab dem im Programm angegebenen Abfahrtsort zum Zusteigeort des Reiseveranstalters unterschritten werden, behalten wir uns vor, die Reisegäste anstatt mit einem Transferbus mit der Bahn bei Übernahme der Bahnfahrtkosten 2.Klasse zu befördern. Eine ausführliche Information erhalten Sie von dem Reisebüro, bei dem Sie Ihre Reise gebucht haben.

4.6 Wir können vier Monate nach Vertragsabschluß Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtpreises verlangen, wenn sich nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-, Flughafen oder Einreisegebühren erhöht haben oder für die betreffende Reise geltenden Wechselkursänderungen eingetreten sind. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt. Der Reisende kann statt dessen auch die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

4.7 Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zu erklären.

4.8 Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluß um mehr als 5% des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Ihre Rücktrittserklärung sollte in Ihrem Interesse schriftlich erfolgen. Treten Sie von einem Reisevertrag zurück oder treten Sie, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so beträgt unser pauschalierter Anspruch als angemessener Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen.

I. Bei Busreisen:
Bis 60 Tage vor Reiseantritt 5% des Reisepreises, mindestens jedoch € 30,- pro Person.
Ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 15% des Reisepreises, mindestens jedoch € 30,- pro Person.
Ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35% des Reisepreises.
Ab 14. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises.
Ab 7 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises.

II. Bei Busreisen in Verbindung mit Fähr- oder Schiffsreisen, Bus & Flug-Kombinationen, Flugreisen und Schiffsreisen:

Bis 60 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises, mindestens jedoch € 30,- pro Person.
Ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises.
Ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 45% des Reisepreises,
Ab 14. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises.

III. Vom Kunden reservierte Eintrittskarten für die Veranstaltungen sind voll zu bezahlen, sofern wir diese nicht in Kommission gegen Bearbeitungsgebühr weiterverkaufen können. Ist der Kunde vom Reisevertrag nicht zurückgetreten und tritt am Abreisetag die Reise nicht an, so ist er verpflichtet den Gesamtreisepreis zu bezahlen.

5.2 Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.

6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können wir, als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, verpflichten wir uns, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

7. Haftung
7.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen seines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

7.2 Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so können wir gegenüber dem Reisenden uns auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.

7.3 Bei eindeutig und ausdrücklich als vermittelt bezeichneten Leistungen ist Ziffer 1.4 dieser Bedingungen zu beachten.

7.4. Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis € 4.000. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

8. Gewährleistung
8.1 Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Beruht die Nichterbringung oder die nicht vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistung auf einem Umstand, der nach Vertragsabschluss eingetreten und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist, sind wir berechtigt, durch die Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen.

8.2 Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reiseleistung können Sie eine Minderung des Reisepreises verlangen. Ein eventueller Minderungsanspruch errechnet sich aus der Wertdifferenz zwischen den gebuchten und erhaltenen Reiseleistungen.

9. Beschränkung der Haftung
9.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Ihnen entstandener Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen Ihnen entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

9.2 Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche etc.) und die in der Reiseausschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

9.3 Für die Richtigkeit von Angaben in Hotel- und Ortsprospekten, die der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen, können wir nicht haften.

9.4 Bei der eingeschlossenen Reisegepäckversicherung gilt die Maßgabe der AVB-Reisegepäck. Versichert ist nur das von uns beförderte Reisegepäck sowie Skier. Bei verlassen des Busses müssen alle Wertgegenstände mit aus dem Bus genommen werden. Von der Haftung ausgeschlossen sind Wertgegenstände wie Bargeld, Reiseschecks, Kreditkarten, Schmuck, etc. Der detaillierte Umfang der Art und Höhe der versicherten Gegenstände sowie die Notwendigkeit von Anschaffungsnachweisen ist in unseren Reisebüros einzusehen.

10. Gerichtsstand
Der Reisegast kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisegast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

11. Allgemeine Bestimmungen
Sämtliche Angaben in unseren Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung (30.08.2007). Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern behalten wir uns vor. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. Drucklegung 30.08.2007, Druckfehler vorbehalten.

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