AGB's
Reisebedingungen und Hinweise
Demo Tours- Easy-Bus - Oststraße 69
57392 Schmallenberg
Stand: Januar 2008
Verehrter Reisegast,
bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen
und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (Reisenden) und
uns (Reiseveranstalter) regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, per
Internet, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt
durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten
Personen. Für deren Vertragsverpflichtung hat der Anmelder wie für
seine eigene Verpflichtungen einzustehen, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat.
1.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns
zustande, die mit der Absendung der schriftlichen
Reisebestätigung/Rechnung an den Anmelder bzw. an das vom Anmelder
gewählte Buchungsbüro erfolgt.
1.3 Für die Beratung und
Vermittlung der von uns veranstalteten Reisen stehen Reisebüros und
Buchungsstellen zu Ihrer Verfügung. Sie sind nicht berechtigt, von den
Reisebedingungen oder den Prospektaussagen abweichende Zusagen zu
machen, oder vertretungsweise rechtsgeschäftliche Willenserklärungen
mit Wirkung für uns abzugeben. Sie treten lediglich als Vermittler auf.
1.4
Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in
sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten Fremdleistungen ist
der Reiseveranstalter lediglich der Reisevermittler. Bei diesen
Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler
ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen
sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung
besteht oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Der Veranstalter haftet
insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung selbst (vgl. §§ 675, 631
BGB). Für den Vertragsabschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1.
sinngemäß.
2. Bezahlung
2.1 Bei
Vertragsabschluß zahlen Sie bitte 20 % des Reisepreises an, jedoch
mindestens € 30,- pro Person. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis
angerechnet. Gemäß § 651 k Abs. 4 BGB übergeben wir Ihnen bei Ihrer
Anzahlung einen Sicherungsschein. Dauert die Reise nicht länger als 24
Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der
Reisepreis € 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne
Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden. Rücktritts- und
Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
2.2 Wir haben selbst hohe
Vorleistungen an unsere Vertragspartner zu erbringen, um
sicherzustellen, dass Ihre Reiseleistungen auch ordnungsgemäß erbracht
werden. Wir bitten Sie – sollten keine Einzelvereinbarung getroffen
sein - die Restzahlung deshalb bis 24 Tage vor Ihrem Reiseantritt - bei
uns eingehend - zu leisten.
3. Leistung und Preise
3.1
Für den Umfang der vertraglichen Leistung sind ausschließlich die
Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt, sowie die hierauf
bezugnehmenden Angaben in unserer Reisebestätigung verbindlich.
Nebenabreden bedürfen für Ihre Verbindlichkeit der schriftlichen
Bestätigung des Reiseveranstalters.
3.2 Die Preise verstehen
sich pro Person und schließen, soweit entsprechend gebucht, die Fahrt
ab Zusteigeort zum Zielort und zurück mit eventuellen Anschlussfahrten
bzw. Umstiegen ein.
3.3 Die Platzzuteilung in den Omnibussen
erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Bei Urlaubsreisen wird für
die Rückfahrt aus technischen Gründen ein Sitzplatz nicht zugeteilt.
3.5
In den Reiseleistungen nicht eingeschlossen sind gesetzlich und
behördlich festgelegte Gebühren (z.B. Visa-, Ein- und
Ausschiffungsgebühren etc.), da diese Änderungen unterliegen, und
zusätzliche, von uns lediglich vermittelte Angebote der örtlichen
Vertretungen (z.B. Ausflüge, Abendveranstaltungen etc.).
3.9 Bei
allen Busreisen im jeweils aktuellen Gross Reiseprogramm ist, sofern in
den Leistungen angegeben, eine Reisegepäckversicherung bis € 1.000,-
nach Maßgabe der AVB-Reisegepäck enthalten. Für Haftung siehe 11.8.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3
Über Leistungsänderungen oder -abweichungen werden wir Sie, soweit
möglich, unverzüglich in Kenntnis setzen und Ihnen gegebenenfalls eine
kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten, wenn
der Umfang der Änderung dies erfordert.
4.4 Im Fall der
erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom
Vertrag zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage
sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot
anzubieten.
4.5 Sollte die Teilnehmerzahl von 4 Personen ab dem
im Programm angegebenen Abfahrtsort zum Zusteigeort des
Reiseveranstalters unterschritten werden, behalten wir uns vor, die
Reisegäste anstatt mit einem Transferbus mit der Bahn bei Übernahme der
Bahnfahrtkosten 2.Klasse zu befördern. Eine ausführliche Information
erhalten Sie von dem Reisebüro, bei dem Sie Ihre Reise gebucht haben.
4.6
Wir können vier Monate nach Vertragsabschluß Preiserhöhungen bis zu 5%
des Gesamtpreises verlangen, wenn sich nach Vertragsabschluss
nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger,
insbesondere die Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte
Leistungen wie Hafen-, Flughafen oder Einreisegebühren erhöht haben
oder für die betreffende Reise geltenden Wechselkursänderungen
eingetreten sind. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen
sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom
Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den
Reisepreis auswirkt. Der Reisende kann statt dessen auch die Teilnahme
an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in
der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus
seinem Angebot anzubieten.
4.7 Eine Preiserhöhung kann nur bis
zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine
zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der
Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem
Preiserhöhungsgrund zu erklären.
4.8 Bei Preiserhöhungen nach
Vertragsabschluß um mehr als 5% des Gesamtreisepreises kann der
Reisende kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der
Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für
den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung beim
Reiseveranstalter. Ihre Rücktrittserklärung sollte in Ihrem Interesse
schriftlich erfolgen. Treten Sie von einem Reisevertrag zurück oder
treten Sie, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an,
so beträgt unser pauschalierter Anspruch als angemessener Ersatz für
die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen.
I. Bei Busreisen:
Bis 60 Tage vor Reiseantritt 5% des Reisepreises, mindestens jedoch € 30,- pro Person.
Ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 15% des Reisepreises, mindestens jedoch € 30,- pro Person.
Ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35% des Reisepreises.
Ab 14. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises.
Ab 7 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises.
II. Bei Busreisen in Verbindung mit Fähr- oder Schiffsreisen, Bus & Flug-Kombinationen, Flugreisen und Schiffsreisen:
Bis 60 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises, mindestens jedoch € 30,- pro Person.
Ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises.
Ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 45% des Reisepreises,
Ab 14. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises.
III.
Vom Kunden reservierte Eintrittskarten für die Veranstaltungen sind
voll zu bezahlen, sofern wir diese nicht in Kommission gegen
Bearbeitungsgebühr weiterverkaufen können. Ist der Kunde vom
Reisevertrag nicht zurückgetreten und tritt am Abreisetag die Reise
nicht an, so ist er verpflichtet den Gesamtreisepreis zu bezahlen.
5.2
Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch
auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung
sei wesentlich niedriger als die Pauschale.
6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird
die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen oder
Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können wir, als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag
gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung
der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise,
verpflichten wir uns, die notwendigen Maßnahmen zu treffen,
insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie
zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von
Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten
Ihnen zur Last.
7. Haftung
7.1 Unsere
vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit
wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen seines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
7.2
Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung
internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche
Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden
kann, so können wir gegenüber dem Reisenden uns auf diese Übereinkommen
und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
7.3 Bei eindeutig und ausdrücklich als vermittelt bezeichneten Leistungen ist Ziffer 1.4 dieser Bedingungen zu beachten.
7.4.
Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis €
4.000. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung
für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
8. Gewährleistung
8.1
Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht
werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen.
Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Beruht die Nichterbringung oder die nicht
vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistung auf einem Umstand, der nach
Vertragsabschluss eingetreten und von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt worden ist, sind wir berechtigt, durch die Erbringung
einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen.
8.2
Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reiseleistung
können Sie eine Minderung des Reisepreises verlangen. Ein eventueller
Minderungsanspruch errechnet sich aus der Wertdifferenz zwischen den
gebuchten und erhaltenen Reiseleistungen.
9. Beschränkung der Haftung
9.1
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Ihnen
entstandener Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen Ihnen entstandenen
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich sind.
9.2 Wir haften nicht für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. (z.B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche etc.) und die in der
Reiseausschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
9.3
Für die Richtigkeit von Angaben in Hotel- und Ortsprospekten, die der
Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen, können wir nicht haften.
9.4
Bei der eingeschlossenen Reisegepäckversicherung gilt die Maßgabe der
AVB-Reisegepäck. Versichert ist nur das von uns beförderte Reisegepäck
sowie Skier. Bei verlassen des Busses müssen alle Wertgegenstände mit
aus dem Bus genommen werden. Von der Haftung ausgeschlossen sind
Wertgegenstände wie Bargeld, Reiseschecks, Kreditkarten, Schmuck, etc.
Der detaillierte Umfang der Art und Höhe der versicherten Gegenstände
sowie die Notwendigkeit von Anschaffungsnachweisen ist in unseren
Reisebüros einzusehen.
10. Gerichtsstand
Der
Reisegast kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für
Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisegast ist der Wohnsitz des
Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen
Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt
haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des
Reiseveranstalters maßgebend.
11. Allgemeine Bestimmungen
Sämtliche
Angaben in unseren Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung
(30.08.2007). Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern behalten
wir uns vor. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages
zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
Drucklegung 30.08.2007, Druckfehler vorbehalten.